Schadengutachten – Ihr Recht:
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt worden
ist, muss der Geschädigte nicht nur seiner Beweislast hinsichtlich der
Schadenshöhe nachkommen, sondern er hat darüber hinaus auch ein
schützenswertes Interesse daran, sich über die Art und den Umfang
der eingetretenen Schäden umfassend zu informieren.
Hieraus folgt das selbstverständliche Recht des Geschädigten, zumindest
beim erwartenden Überschreiten bestimmter Bagatellschadensgrenzen,
einen für die entsprechende Fahrzeugart geeigneten technischen
Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen.
Schadenaufnahme/-dokumentation durch einen neutralen Sachverständigen
Schadenkalkulation unter Hinzunahme von DAT- und Schwacke-Kennzahlen
professionelle Kommunikation aller am Prozess beteiligten Personen
Durch unser Konzept garantieren wir Ihnen eine einfach und für Sie völlig unkomplizierte Schadensteuerung
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