Nach einem Verkehrsunfall wird ein Schadengutachten zur Beweissicherung und juristischen Geltendmachung benötigt. Hierin wird neben dem Reparaturumfang unter Begutachtung der Herstellervorgaben unter anderem auch der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert und die Nutzungsausfallentschädigung in marktgerechter Höhe von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt und ausgewiesen.
Von vielen Versicherungen wird inzwischen ein „Schadenmanagement“ angeboten, für das mit verlockenden Angeboten, wie beispielsweise einem kostenlosen Hol- und Bringdienst oder einer Reinigung geworben wird. Doch der Geschädigte verzichtet in diesem Fall auf viele seiner Rechte. Auf die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis oder die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird dadurch unter anderem verzichtet. Oft erfährt der Geschädigte auch nicht, wo und wie genau sein Auto repariert wurde. Leider handelt es sich bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen auch häufig nicht um markengebundene bzw. vom Hersteller autorisierte Betriebe, was bis hin zum Verlust der Garantie des Herstellers führen kann.
Auch verschiedene Automobilclubs wie der ADAC warnen vor dem „Schadenmanagement“ der Versicherungen. Sie empfehlen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Beauftragung eines freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines ausführlichen, unabhängigen, neutralen und vollständigen Schadengutachtens.