FAQ

Wozu wird ein Kfz-Sachverständiger überhaupt benötigt?

Nach einem Verkehrsunfall wird ein Schadengutachten zur Beweissicherung und juristischen Geltendmachung benötigt. Hierin wird neben dem Reparaturumfang unter Begutachtung der Herstellervorgaben unter anderem auch der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert und die Nutzungsausfallentschädigung in marktgerechter Höhe von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt und ausgewiesen.

 

Von vielen Versicherungen wird inzwischen ein „Schadenmanagement“ angeboten, für das mit verlockenden Angeboten, wie beispielsweise einem kostenlosen Hol- und Bringdienst oder einer Reinigung geworben wird. Doch der Geschädigte verzichtet in diesem Fall auf viele seiner Rechte. Auf die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis oder die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird dadurch unter anderem verzichtet. Oft erfährt der Geschädigte auch nicht, wo und wie genau sein Auto repariert wurde. Leider handelt es sich bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen auch häufig nicht um markengebundene bzw. vom Hersteller autorisierte Betriebe, was bis hin zum Verlust der Garantie des Herstellers führen kann.

 

Auch verschiedene Automobilclubs wie der ADAC warnen vor dem „Schadenmanagement“ der Versicherungen. Sie empfehlen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Beauftragung eines freien Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines ausführlichen, unabhängigen, neutralen und vollständigen Schadengutachtens.

Kann der Kfz-Gutachter von mir selbst ausgesucht werden?

Ja! Haben Sie keine Schuld an dem Unfall, so haben Sie immer das Recht einen Kfz-Gutachter/ Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl zu beauftragen. Selbst wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Kfz-Gutachter beauftragt hat und dessen Gutachten bereits erstellt ist, können Sie von diesem Recht Gebrauch machen.

 

Grundsätzlich müssen die Kosten für das Kfz-Gutachten von der Versicherung des Schädigers übernommen werden.

Wer übernimmt die Kosten für das Unfallgutachten?

Grundsätzlich trägt der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen und die Erstellung des Unfallgutachtens. Bei eindeutiger Sachlage rechnen wir mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Schädigers ab, Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Eine Begutachtung dauert je nach Schadenumfang ca. 30 bis 60 Minuten.

Wo findet die Begutachtung statt?

Gerne begutachten wir Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in einer Werkstatt oder auf Ihrer Arbeitsstelle.

Kann ich mir den Schaden auch ausbezahlen lassen?

Ja! Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Bei dieser sogenannten fiktiven Schadenabrechnung liegt es alleine bei Ihnen, ob Sie das Ihnen ausgezahlte Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht. Nicht erstatten wird in diesem Fall die Mehrwertsteuer.

Darf ich die Werkstatt für die Reparatur selbst auswählen?

Ja! Sie als Geschädigter haben das Recht selbst zu entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird und müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.

Muss ich einen Kfz-Sachverständigen akzeptieren, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde?

Nein! Schickt die Versicherung einen Kfz-Sachverständigen aus ihrem Haus, wird dieser in erster Linie die Interessen der Versicherung, also der Gesellschaft vertreten, die den Schaden bezahlen muss. Sie sollten sich hier auf die Begutachtung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verlassen, der auch sicherstellt, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

Weshalb reicht ein Kostenvoranschlag meiner Firma nicht aus?

Oft sind bei einem vermeintlichen Blechschaden auch dahinterliegende Teile beschädigt, welche im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wird in einem Reparaturkostenvoranschlag keine eventuell eingetretene Wertminderung, kein Nutzungsausfall, kein Wiederschaffungswert und kein Restwert berücksichtigt. All diese Faktoren sind jedoch zur Ermittlung des tatsächlichen Schadenersatzanspruchs gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung notwendig. Die Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist in jedem Fall der sichere Weg.

Wie verhalte ich mich bei einem kleinen Schaden?

Die Kosten für ein ausführliches Kfz-Schadengutachten bei geringfügigen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, sind unverhältnismäßig hoch. Da der Geschädigte aufgrund der Schadenminderungspflicht angehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, bieten wir in solchen Fällen die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Herstellermaßgaben enthält dieses Gutachten die technischen Daten des Fahrzeugs, sowie Lichtbilder des Fahrzeugs und dessen Beschädigungen. So können Sie sichergehen, das auch tatsächlich alle vorhandenen Beschädigungen erkannt werden. Die Kosten für ein Kurzgutachten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Fair, transparent und kompetent.

KFZ-Sachverständigenbüro – Daniel Wehrle