DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge
Fahrzeug nach BGV 70

Die sogenannten UVV-Regelungen greifen bei allen gewerblich genutzten Fahrzeugen. Einmal im Jahr ist bei jedem Fahrzeug die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) nach DGUV Vorschrift 70 fällig.

 

Sie benötigen eine UVV Prüfung? Dann rufen Sie uns an.
Wir sind flexibel, unabhängig und prüfen für Sie vor Ort, egal ob im Betrieb, auf der Baustelle oder in der Werkstatt.

Wir prüfen für Sie

gewerblich genutzte Fahrzeuge

Fair, transparent und kompetent.

KFZ-Sachverständigenbüro – Daniel Wehrle