Die sogenannten UVV-Regelungen greifen bei allen gewerblich genutzten Fahrzeugen. Einmal im Jahr ist bei jedem Fahrzeug die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) nach DGUV Vorschrift 70 fällig.
Die UVV-Prüfung bezieht sich damit sowohl auf Lkw auch auf Pkw oder Busse (dienstlich bzw. gewerblich genutzte Fahrzeuge). Grundsätzlich betriff die Unfallverhütungsvorschrift alle gewerblich bzw. dienstlich genutzten Fahrzeuge.
Personenkraftwagen
Müllsammelfahrzeuge
Abroll- und Absetzfahrzeuge
Autotransporter
Langmaterialtransporter
Lastkraftwagen
Speziallastkraftwagen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge
Kraftomnibusse
Sonderkraftfahrzeuge, z. B. Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen