DGUV Regel 100-500 Betreiben von Betriebsmitteln

Betriebsmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

 

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Wir sind flexibel, unabhängig und prüfen für Sie vor Ort, egal ob im Betrieb, auf der Baustelle oder in der Werkstatt.

Wir prüfen für Sie

Erdbaumaschinen

Selbstfahrende Hebebühnen

Hebebühnen (stationär)

Ladebordwände

Teleskopmaschinen

Anbaugeräte (EM)

Kraftbetrieben Kleingeräte

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KFZ-Sachverständigenbüro – Daniel Wehrle