Unter einem Bagatellschaden versteht man nach ständiger Rechtsprechung einen Schaden, dessen Reparaturkosten nicht oberhalb von 500,00 bis 750,00 € liegen. Entscheidend bei einem Bagatellschaden ist die Frage, ob der Geschädigte, in der Regel kein Kfz-Fachmann, vor der Beauftragung eines Kfz-Gutachters ohne weiteres erkennen konnte, dass nur ein geringer Schaden (also ein Bagatellschaden) vorliegt.